Förderungen – Wir unterstützen Sie bei den Anträgen und Förderungen
Wir verrechnen nach Pflegestufenmodell
Staatliche Förderung:
Für Hilfsbedürftige ab Pflegestufe 3 kann die staatliche Förderung beim Bundessozialamt beantragt werden. Die Förderung liegt derzeit bei Euro 550,– pro Monat, für zwei selbständige PersonenbetreuerInnen. Bitte berücksichtigen Sie auch die steuerliche Absetzbarkeit, als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrem Lohn- bzw. Einkommenssteuerausgleich.